Informationsveranstaltung – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Jeder kann im Alter, wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder nach einer Operation auf Hilfe und Fürsorge anderer angewiesen sein. Aber wer werden diese anderen sein? Angehörige, Freunde oder Fremde? Und wie werden sie für mich in wichtigen Dingen entscheiden?
Das sind Fragen mit denen man sich rechtzeitig auseinander setzen sollte. Selbst Familienangehörige dürfen für Betroffene nur dann entscheiden und handeln, wenn diese durch eine Vorsorgevollmacht dazu ermächtigt werden.
Bestimmen Sie jetzt „in guten Tagen“, wer für Sie entscheidet, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können und wie Ihre Wünsche hinsichtlich ärztlicher Eingriffe und medizinischer Maßnahmen dann aussehen sollen.
Zu diesen wichtigen Themen spricht Christine Lübbe vom Betreuungsverein Südwest Mecklenburg e.V. am Montag, den 8. Mai 2017, 15:00 Uhr im Pfarrhaus in Conow, Kirchenplatz 2.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Für das Informationsmaterial wird ein Unkostenbeitrag von zwei Euro erbeten.
Text: Sandra Harnack
Foto: Sandra Harnack
Vereinsmitarbeiter beraten Interessierte – Ch. Lübbe (1. v.r.) am 8. Mai in Conow